Babyname

Die Namensgebung für Dein Baby

Die Eltern geben ihrem Kind viel mit auf den Weg. Neben Liebe, Geborgenheit, Erziehung ist auch der Name etwas sehr Wichtiges. Wir haben für euch im Anschluss einige Tipps und Tricks zur Namensfindung für euer Baby.

Die Namenssuche

Es gibt so viele Namen oder Namensmöglichkeiten auf dieser Welt. Darum solltest du schöne Babynamen, die ihnen im Alltag begegnen, direkt aufschreiben. Hierzu empfiehlt es sich, diese Namen auf eine Liste zu schreiben. Jeden Namen, den du auf die Liste schreibst, solltest du zuvor laut aussprechen. Gefällt dir der Name nicht zu 100 %, dann streiche ihn am besten gleich wieder von der Liste. Zu Beginn muss überlegt werden wie viele Vornamen dein Kind bekommen soll. Maximal erlaubt sind in Deutschland fünf Vornamen. Auch überlegt werden muss, ob ihr Kind einen beliebten, außergewöhnlichen oder traditionellen Namen bekommen soll. Hast du einen Namen gefunden der dir gut gefällt? Dann überlege welche Spitznamen daraus entstehen können. Wie kompliziert ist die Aussprache oder die Schreibweise dieses Vornamens? Gibt es zu ihm vielleicht Assoziationen oder hat der Namen eine besondere Bedeutung? Ebenso eine Fragestellung ist, ob der Vorname zu den Vornamen der Geschwister und auch ob er zu dem Nachnamen passt. Bei einigen Namen sollte auch überprüft werden wie diese im Ausland ausgesprochen werden und welche Bedeutung sie dort haben. Wenn du und dein Partner dann einen schönen Namen gefunden haben, euer Bauchgefühl gut ist dann hört auf zu suchen. Denn einen perfekten Namen gibt es nicht.

Die 10 beliebtesten Babynamen 2019

Die 10 beliebtesten Mädchennamen

1. Emma
2. Mia
3. Hannah/ Hanna
4. Emilia
5. Lina
6. Mila
7. Lea/ Leah
8. Sofia/ Sophia
9. Emily/ Emilie
10. Marie

Die 10 beliebtesten Jungennamen

1. Ben
2. Jonas
3. Paul
4. Henry/ Henri
5. Finn/Fynn
6. Leon
7. Felix
8. Elias
9. Louis /Luis
10. Noah

Was ist gesetzlich erlaubt

Welchen Geburtsnamen- sprich welchen Nachnamen ein Kind führt, regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Allerdings sind darin keine Vorschriften bezüglich des Vornamens enthalten. Im Zweifelsfall hat das Standesamt das letzte Wort bei der Namensgebung. Die Standesämter richten sich nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz (NamÄndG) und nach der Rechtsprechung. Den Beamten liegt das internationale Handbuch für Vornamen vor. Sind die Namen darin aufgeführt, dürfen diese ohne weitere Probleme vergeben werden. Fehlt der Name im internationalen Handbuch so wird das im Einzelfall vom Standesbeamten überprüft.
Nicht erlaubt sind Namen die anstößig, lächerlich sind oder das Kindeswohl gefährden. Es sollte immer gut überlegt werden wie mutig die Eltern in der Namensfindung sein sollten. In Deutschland braucht es triftige Gründe um den Vornamen ändern zu dürfen. Das könnte zum einen ein Name sein der zu Verwechslungen führt oder auch ein Name der sehr exotisch ist. Die Verwaltungsvorschrift sagt hier das Vornamen von Kindern die älter als ein Jahr sind und jünger als sechzehn Jahre, nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes geändert werden dürfen. Dieser bürokratische Vorgang ist sehr langwierig, aufwendig und unnötig. Der Gesetzgeber macht es immerhin Menschen die mehrere Vornamen besitzen mittlerweile leichter deren im Geburtenregister eingetragene Reihenfolge der Vornamen zu ändern. Dies ist möglich seit dem 1. November 2018 durch die neue Vorschrift „Vornamenssortierung“ im Personenstandsgesetz (PStG). Auch gut zu wissen ist das Vornamen seit Ende 2008 nicht mehr eindeutig geschlechtsspezifisch sein muss. Dies wurde genehmigt durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Generell gibt es Fristen für die Namensgebung. Spätestens ein Monat nach der Geburt muss der Name des Kindes feststehen. Steht der Name ein Monat nach der Geburt noch nicht fest, so wird das zuständige Standesamt das zuständige Familiengericht mit hinzu Beziehen. Das Familiengericht übergibt die Namensfindung dann an nur ein Elternteil. Für die Namenserklärung und die erstmalige Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen keine Gebühren an.

Babynamen verraten, oder nicht?

Sie haben einen schönen Namen gefunden? Wissen jetzt nicht ob sie ihn ihrer Familie und ihren Freunden verraten sollen? Grundsätzlich musst du und dein Partner das immer für dich individuell entscheiden.
Wenn ihr euch entschieden habt den Vornamen eurer Familie und euren Freunden zu sagen dann lasst euch nicht verunsichern. Für gewöhnlich liegt das schön immer im Auge des Betrachters. Denn über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Wer den Vornamen mit der Familie, Verwandten oder Freunden teilt, muss damit rechnen, dass er mit einer gegenteiligen Meinung konfrontiert werden kann. Empfehlenswert ist hier, stark sein und zu eurer Meinung stehen!